Neue Jagdzeiten-Verordnungen in Bund und Land

Rehkitz (Foto: O. Gellißen)
Rehkitz (Foto: O. Gellißen)

Zwischen Jagd und Naturschutz gibt es viele Gemeinsamkeiten, die Begeisterung für Naturbeobachtungen und der Einsatz gegen die Zerstörung von Lebensräumen. Leider endet das Interesse einiger Jäger aber kurz nach ihrem Einsatz für gute, nutzbare Tiere (Wildschwein, Reh, Feldhase und Fasan) und der Bekämpfung von "Schädlingen" wie Ringeltauben, Rabenvögeln und Füchsen sowie an ihrer Reviergrenze. Daher gibt es leider eine Reihe von Gegensätzen zwischen Naturschützern und Jägern. Hauptstreitpunkte sind neben den Rabenvögeln manchmal die Greifvögel, für die mancher Jäger gerne wieder eine Jagdzeit sähe, "unnatürlich" hohe Fuchsbestände und die gängigen legalen und manche ins Illegale gleitende Fütterungspraktiken (so genannte Kirrungen, die zum legalen Anlocken von Wildschweinen zum sicheren Abschuss dienen, aber in Maisfütterungen ausarten). Gleichzeitig tragen einige Jäger durch starke, legale Fütterung von Rehen und Wildschweinen verbunden mit zu geringem Abschuss zum Wachstum dieser Populationen bei. Was gut für die Arten erscheint, schadet dem Wald. Dieser muss in der Lage sein, sich selbst durch Samen zu verjüngen, ohne dass alle kleine Bäumchen von Rehen verstümmelt werden. Immerhin ist inzwischen die Naturverjüngung eine (zu genehmigende) Alternative zur vorgeschriebenen Wiederaufforstung abgeholzter Flächen. Wildschweine verwüsten vermehrt Maisäcker - kein Wunder, werden sie doch damit an der Kirrung oder sogar mit eigens für sie angelegten großen Maisäckern gefüttert wie im Wald bei Rothenbach. Wenn dann durch unachtsame Jäger, durch Landwirte oder einfache Erholungssuchende die Schweinepest in den Kreis Heinsberg verschleppt wird, dürfte das das Ende der landwirtschaftliche Schweineproduktion hier sein. Inzwischen (November 2002) wurden mehrere Kreis in NRW, u.a. Aachen, Düren und Euskirchen als Schweinepestgefährdete Bezirke ausgewiesen. Doch zurück zum eigentlichen Thema:
Nachdem bereits der Bund in 2002 die Jagdzeiten einiger Vögel an die Europäische Vogelschutz-Richtlinie angepasst hat, v.a. was die Jagd auf Tauben zur Brut- und Jungenaufzuchtzeit und die Verfolgung von Rabenvögeln angeht, hat sich nun auch der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen dafür entschieden, die Jagdzeiten an aktuelle Bestandsentwicklungen anzupassen, die sich u.a. in der Aufnahme mehrerer Arten in höhere Gefährdungskatego­rien der Roten Liste NRW (1999) ausdrücken.
Begrüßenswert aus unserer Sicht sind die ganzjährigen Schonzeiten (=Vollschutz) für Mauswiesel, Baummarder, Mantel- und Heringsmöwe. Das Rebhuhn wird in NRW bis 2007 ganzjährig geschont, im Kreis Heinsberg wird es evtl. schon früher wieder zu bejagen sein. Hier sollten Jäger und Naturschützer die Bestandsentwicklung genau beobachten und protokollieren, vielleicht sogar gemeinsam? Allerdings liegt der Einbruch beim Rebhuhn bei der Intensivlandwirtschaft und nicht bei den Jägern, zumal der große Teil der Jäger im Kreis (darüber hinaus sowieso) das Rebhuhn gar nicht mehr bejagt hat. Der ganzjährige Schutz des Baummarders hat übrigens zur Folge, dass überall dort, wo mit Baummardern zu rechnen ist, also im Wald und in Waldnähe, keine Totschlagfallen mehr für Steinmarder aufgestellt werden dürfen, da Fallen nicht zwischen den beiden Arten unterscheiden können.
Andere Jagdzeiten wurden eingeschränkt und etwa bei Steinmarder und Iltis einander angepasst. Erstmals erhielt das Kaninchen eine Jagdzeit. Vorher durfte es bis auf versorgende Elterntiere ganzjährig verfolgt werden, was aufgrund seiner heutigen Seltenheit weder sinnvoll war noch geschah. Erstmals erhielten die Neubürger Waschbär und Marderhund eine Schonzeit. Sie durften ebenfalls mit Ausnahme zur Aufzucht notwendiger Elterntiere ganzjährig bejagt werden.

Wildschwein (Foto: O. Gellißen)
Wildschwein (Foto: O. Gellißen)
 

Obwohl der NABU die Neuerungen der JagdzeitenVO begrüßt, ist er unglücklich u.a. mit den verbleibenden Jagdzeiten auf Marder. Da hier -abgesehen von Präparaten- keine Nutzung stattfindet, ist auch keine Jagd gerechtfertig, denn Jagd setzt nach dem
Bundesjagdgesetz stets eine Nutzung (z.B. als Fleisch, Fell, Präparat, Trophäe) voraus oder Schäden für den Menschen, i.d.R. in der Land- oder Forstwirtschaft. Beim Reh ist der Angleich der Jagdzeit beider Geschlechter notwendig, um vernünftig im Winter jagen zu können. Die aktuelle Zeit ist rein auf die Trophäe (Gehörn) des Bocks ausgerichtet. In seiner Position zur Jagd fordert der NABU übrigens die Beschränkung der Jagd auf folgende Arten: Wildschwein, Reh, Fuchs, Feldhase, Wildkaninchen, Ringeltaube, Fasan.

Wie auch immer man zur Jagd steht, es muss die Nutzung als sinnvoller Grund für das Töten von Wildtieren im Vordergrund stehen. Es kann nicht sein, dass Tauben wie Tontauben geschossen werden, Krähen als Luder zum Anlocken des Fuchses verwendet und Jungfüchse bei ihrem ersten Freigang erlegt werden, nur weil sie angeblich schädlich sind, und anschließend lediglich als Hilfsmittel zur Hundeausbildung dienen.

Jagdzeiten in NRW (nach BundesjagdzeitenVO vom 25.4.2002 und LandesjagdzeitenVO vom 9.9.2002). Außerhalb der Jagdzeiten dürfen die Tiere nur erlegt werden, wenn sie schwer verletzt sind oder andere, teilweise genehmigungspflichtige Ausnahmen vorliegen. Für Arten, die hier nicht aufgeführt sind, sind Jäger nicht zuständig und dürfen sie weder fördern noch bekämpfen. Dies gilt z.B. für den vermeintlichen Schutz von Singvögeln vor Rabenvögeln oder das Auslegen von Rattengift an Futterplätzen für Fasanen. Alle Angaben ohne Gewähr!

Haarwild (Säugetiere)

Reh(wild) Kitze 1.9.-31.1., Schmalrehe 1.5.-31.5. und 1.9.-31.1., Ricken 1.9.-31.1., Böcke 1.5.-15.10.
Wildschwein 1.8.-31.1., bis 1-jähr. ganzjährig
Feldhase 1.10.-31.12.Wildkaninchen 1.10.-28.2., Jungtiere ganzjährig
Rotfuchs 16.6.-28.2.
Waschbär 16.7.-31.3., Jungtiere ganzjährig
Marderhund 1.9.-31.3., Jungtiere ganzjährig
Steinmarder 16.10.-28.2.Iltis 16.10.-28.2.
Großes Wiesel 1.8.-28.2.
Dachs 1.8.-31.10.

Federwild (Vögel)

Fasan 16.10.-15.1.
Ringeltaube 1.11.-20.2.
Türkentaube 1.11.-20.2.
Höckerschwäne 1.11.-20.2.
Graugans 1.8.-31.8.
Stockente 16.9.-15.1.
Waldschnepfe 16.10.-15.1.
Blässhuhn 11.9.-20.2.
Lachmöwe 1.10.-10.2.
Silbermöwe 1.10.-10.2.

Eine ganzjährige Schonzeit genießen in NRW jetzt Baummarder, Mauswiesel, Rebhuhn (zunächst bis 2007), Wildgänse (außer Graugans), Wildenten (außer Stockenten), Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen. Neues gilt nach der RabenvogelVO vom 29.1.2002 auch für die Rabenvögel in NRW, die eigentlich gar nicht dem Jagdrecht unterliegen:

Rabenkrähe 1.8.-19.2
Elster 1.8.-28.(29.)2.

Jagdzeiten in den angrenzenden Niederlanden:

Feldhase 15.10.-31.12.
Fasan 15.10.-31.1. Hahn, 15.10.-31.12. Henne
Ringeltaube 15.10.-31.1.
Wildkaninchen 15.8.-31.1.
Stockente 15.8.-31.1.(von 1/2 h vor Sonnenaufgang bis 1/2 h nach Sonnenuntergang, in Deutschland je 1 1/2 h)

Autor: Michael Straube

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