Neues Jagdgesetz in NRW

Das neue Jagdgesetz soll ökologisch und tierschutzgerecht sein

Die Landesregierung von NRW hat im September 2014 die Eckpunkte des neuen Jagdgesetzes beschlossen, welches voraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll. Der Schwerpunkt des „ökologischen“ Jagdgesetzes soll auf dem Schutz von Wald und Wildtieren liegen, nicht auf Abschuss und Trophäen. Praktiken, die nicht mit dem Tierschutz vereinbar sind, sollen untersagt werden. Dazu gehören unter anderem die Fallenjagd mit Totschlagfallen. Ebenfalls verboten werden soll die Baujagd, bei der Hunde in die Bauten von Füchsen oder Dachsen eindringen. Auf die Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Tier soll ebenfalls verzichtet werden.

Hunde dürfen nur noch in absoluten Ausnahmen vom Jäger geschossen werden, 

heißt es im Gesetz. Katzen sollen gar nicht mehr abgeschossen werden dürfen. Nach bisher geltendem Jagdrecht dürfen Jäger Hunde töten, wenn kein Hundehalter in der Nähe ist und das Tier aktiv Jagd auf Wild macht. Bei Katzen gilt bisher eine Abstandsregel von 200 Metern zur Wohnbebauung.


Der Katalog der Tiere, die gejagt werden dürfen, soll reduziert werden. Von der Liste

gestrichen werden u. a. Greifvögel und Graureiher. Für viele dieser Arten gilt allerdings auch heute schon eine ganzjährige Schonzeit. Nun sollen diese Arten aber ganz dem Jagdrecht entzogen werden. Neu auf der Liste der jagdbaren Arten ist der zugewanderte amerikanische Nerz. Insgesamt stehen noch 27 Tierarten auf der 


Liste. Zuvor waren es über 100. Für manche Tiere werden die Jagdzeiten verkürzt, beim Rehbock verlängert. Das Gesetz will damit neuen, waldbiologischen Erkenntnissen Rechnung tragen. Untersagt werden soll zudem eine intensive Fütterung von Wildtieren im Winter. Wenn zugefüttert wird, darf gleichzeitig nicht mehr gejagt werden. Wildschweine sollen grundsätzlich nicht mehr gefüttert werden. Seit April 2013 darf im NRW-Staatsforst schon nicht mehr mit bleihaltiger Munition gejagt werden. Diese Regelung wird nun mit einer Übergangsfrist auf das ganze Land ausgeweitet. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich im Frühjahr 2015.

NABU begrüßt Entwurf für ökologisches Jagdgesetz

„Dem Land NRW ist mit dem Entwurf eines ökologischen Jagdgesetzes der Spagat zwischen Jagdinteressen und dem Naturund Tierschutz eindrucksvoll gelungen“, so der Vorsitzende des NABU-NRW Josef Tumbrinck. Das bundesweit einmalige Ausrufezeichen ist nach Ansicht des NABU-Vorsitzenden die geplante komplette Streichung aller Greifvögel aus dem Jagdrecht. Auf der an

deren Seite dürften auch mit dem jetzigen Gesetzesentwurf 98,5% aller im letzten erfassten Jagdjahr getätigten 1,2 Mio. Abschüsse auch zukünftig erfolgen. Damit ist der tatsächliche Eingriff in die Jagd eher

gering. Dies ist auch Ausdruck des gelungenen Spagats.

„Natürlich sind wir beileibe nicht mit allen getroffenen Regelungen einverstanden und werden das auch in Anhörungen und Fachgesprächen vortragen“, so Tumbrinck, „wir reichen aber nach den Auseinandersetzungen der Vergangenheit dem Landesjagdverband die Hand, um über die noch strittigen Fragen zu diskutieren und wo möglich einvernehmliche und praxistaugliche Lösungen zu finden.“ In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd als eine legitime Form der Landnutzung, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht und ethischen Prinzipien nicht widerspricht. So muss das erlegte Tier sinnvoll genutzt werden, die bejagte Art darf in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden, Störungen in der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren sind zu reduzieren und natur- und artenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.


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