Illegale Greifvogelverfolgung melden


Sie haben tote Greifvögel oder verdächtige Fallen gefunden? Horstbäume in Ihrer Umgebung wurden gefällt? Bei illegaler Greifvogelverfolgung muss oft sofort gehandelt werden. Wir helfen Ihnen dabei, diese Straftaten an die Behörden zu melden.

 

Rufen Sie unsere Experten möglichst schnell an, wenn Sie einen aktuellen Fall melden wollen!

 

Unter 030/284984 - 1555 erreichen Sie uns werktags von 9 bis 18 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen von 15 bis 18 Uhr.

 

Alternativ können Sie das Online-Formular nutzen (https://www.nabu.de/aktionenundprojekte/vogeldesjahres/2015-habicht), wenn Sie:

  • anonym bleiben wollen,
  • außerhalb der genannten Zeiten Kontakt
  • aufnehmen möchten,
  • KEINE akuten, sondern zurückliegende
  • Fälle melden wollen (nicht vor 2005).

 

Sie können sich in NRW auch unmittelbar

an die Stabsstelle für Umweltkriminalität wenden:

 

Stabsstelle Umweltkriminalität Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

 

 

Stabsstelle Umweltkriminalität

 

Schwannstraße 3,40476 Düsseldorf

Tel. 02 11-45 66-473 oder -407, stabuk@mkulnv.nrw.de
















Wo ein Jäger lebt, können zehn Hirten leben, hundert Ackerbauern und tausend Gärtner. Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer Bildung noch wahrer Gelehrsamkeit bestehen. Sie ist eines der kennzeichnendsten Laster eines niederen und unedlen Volkes.



Alexander v. Humbolt

deutscher Naturforscher (1769-1859)


Vogel des Jahres 2023 Das Braunkehlchen

Fledermäuse im Kreis Heinsberg

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