Naturschutzverbände legen Gutachten zur B221n vor

Garsbeck-Variante ist nicht nur ökologisch sondern auch verkehrlich besser und wirtschaftlicher. Die Linienführung muss dringend geändert werden.

In den seit Jahren tobenden Streit über die richtige Linienführung der B 221n wollen die Naturschutzverbände mit einem Gutachten des renommierten Verkehrswissenschaftlers Prof. Dr. –Ing. Rüdiger Küchler die Diskussion versachlichen und der Politik in der Region und in Berlin das notwendige Abwägungsmaterial in die Hand geben. Die Stellungnahme wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung im März 2006 durch den Vorsitzenden des NABU-Landesverbandes NRW, Josef Tumbrinck, sowie durch den Verkehrsreferenten des BUND, Werner Reh, auf Haus Wildenrath der Öffentlichkeit vorgestellt. Demnach sind die von den
Naturschutzverbänden vorgebrachten ökologischen Bedenken gegen die sogenannte Bürgermeistertrasse wegen der Durchquerung der Myhler Schweiz sowie der Rur- und Wurmquerung sachlich gerechtfertigt. Die von den Naturschutzverbänden favorisierte Garsbecker Variante ist dagegen in der Abwägung zur Linienführung nie berücksichtigt worden. Das Gutachten von Prof. Küchler bestätigt diese Trassenvariante nun ebenfalls als die beste Lösung. Das einzige „Argument“ gegen die auch von der Landesregierung NRW verlangte Linienführung sei damals die Durchquerung des interkommunalen Gewerbegebiets Hückelhoven gewesen. Und das sei nicht tragfähig. Die Garsbeck-Variante (2C/3C) sei verkehrlich gleichwertig und auch kostengünstiger. Aber: „Eine ernsthafte Prüfung und planerische Auseinandersetzung mit der Linienführung … durch den interkommunalen Industriepark ist nach meinem Kenntnisstand im Rahmen der Variantendiskussion nicht erfolgt.“, so Josef Tumbrinck. Diese müsse nun wieder in Betracht gezogen werden.

Die Vorteile der Garsbeck-Variante liegen nach Prof. Küchler auf der Hand:
- Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft,
- gleiche Entlastungswirkung der betroffenen Orte wie die anderen Varianten,
- die Trasse ist um 700 m kürzer,
- geringere Einschnitte und Dammlagen, geringerer Flächenverbrauch,
- geringere Kosten,
- Möglichkeit der Nutzung der vorhanden L 117 statt Parallelführung.

Werner Reh unterstreicht die Bedeutung des Gutachtens: Es beweise, dass „schwerwiegende, auch juristisch relevante Abwägungsfehler“ im Planungsprozess begangen wurden. In einer Zeit, in der an vielen Stellen die Mittel für den Unterhalt der Straßen nicht ausreichten, dürfe kein „Neubau gegen jegliche Vernunft“ durchgedrückt werden, nur weil einzelne Politiker sich öffentlich festgelegt haben und jetzt fürchten „ihr Gesicht zu verlieren“ oder Zeit zu verlieren, wenn die Linienführung geändert wird.

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