Die EU Wasserrahmenrichtlinie - WRRL...

 
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Es ist unsere wertvollste natürliche Ressource: Wasser. Im Dezember 2000 haben sich daher die EU-Kommission und das Europäische Parlament auf die europäische WRRL geeinigt. Wasser gilt als Naturgut, das geschützt werden muss. Die Wasserknappheit auf der iberischen Halbinsel im Sommer 2005 hat dies noch einmal verdeutlicht. Die WRRL legt daher einheitlich Ziele zum Gewässerschutz fest. Das Hauptziel ist ein „guter Zustand“ der natürlichen Gewässer (also keine Kanäle) bis 2015. Hierbei sollen die Oberflächengewässer einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“, das Grundwasser einen „guten chemischen“ und „guten mengenmäßigen Zustand“ erreichen. Grundsätzlich gilt das Verschlechterungsverbot. Ein Gewässer im "guten Zustand" darf nur geringfügig vom natürlichen Zustand seines Gewässertyps abweichen und muss alle einschlägigen europäischen Normen zur Wasserqualität einhalten.

Neben der Wasserqualität soll auch das Gewässer als Lebensraum, also die Gestalt, das Erscheinungsbild und die Durchgängigkeit für wandernde Lebewesen, verbessert werden.

Ein unveränderter Bach in seinem natürlichen Zustand dient dabei als Leitbild.

Die WRRL wurde 2002 in bundesdeutsches Recht übertragen. NRW hat im April 2005 auch sein Landeswassergesetz (LWG) novelliert, damit ist die Umsetzung abgeschlossen.


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Autor: Marco Köhler

Jeder kann mithelfen

Leitgedanke der WRRL ist die Nachhaltigkeit zum Wohle zukünftiger Generationen. Deswegen soll auch die Öffentlichkeit mit einbezogen und ehrenamtliches Engagement gefördert werden, beispielsweise in Gewässer-Arbeitskreisen und Verbänden (s. Artikel 14 der WRRL). In NRW ist das Wassernetz NRW eine Anlaufstelle. Das Gemeinschaftsprojekt von BUND, LNU und NABU soll ein Netzwerk aufbauen, beraten und ehrenamtliche Tätigkeiten und staatliches Handeln stärker zusammenbringen.

In Deutschland wurde in den letzten Jahrzehnten zwar schon viel im Bereich der Abwasseraufbereitung und der Trinkwassergewinnung (guter chemischer Zustand) geleistet, jedoch gilt es den ökologischen Zustand noch zu verbessern. Hierzu zählt v. a. die möglichst naturnahe Gewässerstruktur aller Gewässer in der EU, grenzüberschreitend von der Quelle bis zur Mündung.

Dabei schreibt die WRRL folgende Schritte vor:

- bis Ende 2004: Zustand und Belastung der Gewässer wurden aufgenommen

- bis Ende 2006: Einrichtung von Überwachungsprogrammen (Monitoring)

- bis 2009: Erarbeitung von Maßnahmeprogrammen und Bewirtschaftungsplänen

- bis 2012: Umsetzung der o. g. Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne

- bis 2015: Erreichen des „guten Zustandes“ europaweit bzw. weitere Umsetzung bei noch nicht „guten“ Fließgewässern.

In allen Phasen der Umsetzung sind Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit ausdrücklich erwünscht.

Flussgebietseinheit Maas

Zur besseren Übersichtlichkeit wurden Flussgebietseinheiten, Bearbeitungsgebiete und auf Landesebene Arbeitsgebiete aufgestellt. In Deutschland sind insgesamt zehn Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Der Kreis Heinsberg, für den die NABU-Naturschutzstation zuständig ist, gehört vollständig zu der sich über die Staatsgrenzen erstreckenden Flussgebietseinheit Maas mit den Arbeitsgebieten Rur, Niers/ Schwalm und sonstigen Maaszuflüssen.

Ausblick

Das Erreichen des „guten Zustands“ wird bis 2015 nicht überall möglich sein. Wenn auch nur eins von 21 Beurteilungskriterien, wie die Durchgängigkeit, nicht erfüllt wird, dann wird das Gewässer unter „Zielerreichung unwahrscheinlich“ eingestuft. In NRW trifft dies z. B. auf den Rhein und die Emscher zu. Diesen „erheblich veränderten“ Gewässern wird der „gute Zustand“ als Entwicklungsziel zugewiesen. Aber auch hier sind Maßnahmen möglich, z. B. die Reduzierung von Einleitungen auf ein angemessenes Maß. Bestandsaufnahmen wie die Kontrolle der Wassergüte finden weiterhin statt, um die Ziele der WRRL im Auge zu behalten. Auch nach 2015 verlangt die EU-Kommission dafür alle sechs Jahre Nachweise.

Die WRRL wirft jedoch Probleme auf. Das Leitbild – ein naturbelassenes Gewässer – ist besonders bei schiffbaren Gewässern utopisch, finanziell und technisch betrachtet. Die WRRL zielt eher auf den Umwelt- als auf den Naturschutz. Wasser als schützenswerte Ressource ist ihre Priorität. Von daher sollte auch ein verbesserter ökologischer Zustand als ein Schritt nach vorn gewertet werden, anstatt alles an dem sehr guten, doch wenig realistischen, natürlichen Zustand zu messen.

Nähere Informationen zu den Gewässern im Kreis Heinsberg sind zu erhalten unter:

www.flussgebiete.nrw.de
www.maas.nrw.de
www.niers.nrw.de
www.schwalm.nrw.de
www.rur.nrw.de

Autor: Marco Köhler

Vogel des Jahres 2023 Das Braunkehlchen

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