Umstrittene Gasförderung im deutsch-niederländischen Grenzgebiet geplant, von Oliver Gellissen

Im Frühjahr 2014 wurden die Pläne des niederländischen Wirtschaftsministeriums bekannt, wonach im deutsch-niederländischen Grenzgebiet mittels der so

genannten „Fracking-Technologie“ Gas gefördert werden soll.


Was ist „Fracking“?

Beim Fracking wird Gestein in 1.000 bis 5.000 Metern Tiefe unter Einsatz eines Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem Druck aufgebrochen, um das Gas zu fördern.


Risiken für die Umwelt ?

Befürchtet wird vor allem eine Gefahr für

das Grund- und Trinkwasser. Besonders brisant ist das Vorhaben wegen der unmittelbaren Nähe der möglichen Fracking-Gebiete zum rheinischen Braunkohletagebau. Beim Abpumpen des Wassers in den riesigen Kohlegruben entstehe nach Ansicht von Bergbauexperten eine enorme Sogwirkung, die weit in die möglichen Fracking-Gebiete um Roermond und Kerkrade hineinreiche.

Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung und die angrenzenden Kreise und Kommunen vertreten die Ansicht, dass die Fracking-Technologie derzeit nicht verantwortbar sei. Diese Technologie zu genehmigen, sei derzeit nicht verantwortbar, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel Ende Juni in einem Landtagsausschuss. Das niederländische Prüfverfahren sei zwar noch in einem sehr frühen Stadium. Dennoch werde NRW seine ablehnende Position schon jetzt unmissverständlich klar machen. Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD) hatte sich jüngst festgelegt: „Solange sie Ministerpräsidentin sei, werde es in NRW kein Fracking für die unkonventionelle

Gasförderung geben“. Naturschutzverbände lehnen umstrittenes „Fracking“ ab

Am 09.07.2014 endete die Frist für Stellungnahmen zur niederländischen Umweltverträglichkeitsprüfung der Fracking.

In den Niederlanden hatten über 170 Gemeinden und neun von zwölf Provinzen die Einspruchsmöglichkeit genutzt. Diesseits

der Grenze sammelten die deutschen 


Gegner Unterschriften, die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände NABU und BUND sowie die grenznahen Kommunen und Kreise haben ebenfalls Einspruch erhoben. Endgültig entscheiden will man in Den Haag bis Anfang 2015.


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